Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen der Wanderschule Bergwärts

I. Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge der Wanderschule Berwärts für Kurse und Touren (nachfolgend „Veranstaltungen“) mit Teilnehmern. Hiervon abweichende AGB‘s des Teilnehmers finden keine Anwendung. Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.

II. Zustandekommen des Vertrages

  1. Die Darstellungen der Veranstaltungsangebote des Wanderschule Bergwärts auf der Website, in Prospekten, Broschüren oder sonstigen Werbeträgern sind freibleibend und unverbindlich. Erst die Anmeldung durch den Teilnehmer gilt als verbindliches Vertragsangebot. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer diese AGB ausdrücklich an.
  2. Die Anmeldung kann schriftlich oder mündlich erfolgen. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Anmeldebestätigung der Wanderschule Bergwärts zustande unter der aufschiebenden Bedingung der Zahlung der Teilnehmergebühr gem. Ziff. 4.
  3. Mit der Anmeldung bestätigt der Teilnehmer, die in der Tourenbeschreibung genannten  Voraussetzungen zu erfüllen. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Wanderschule Bergwärts vor Beginn der Tour über etwaige gesundheitliche Probleme oder Einschränkungen zu informieren.

III. Rücktritt/Kündigung 

  1. Der Teilnehmer ist berechtigt, bis spätestens 29 Werktage vor Beginn der Veranstaltung kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten. Bei eintägigen Veranstaltungen ohne Übernachtung ist es möglich bis 15 Werktage vor Beginn kostenfrei zurückzutreten.
  2. Erfolgt der Rücktritt nach Ablauf dieser Frist, gelten folgende Stornoregelungen:
    - Ab dem 28. Werktag (14. bei eintägigen Events) vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der Gebühr
    - Ab dem 07. Werktag vor Veranstaltungsbeginn sowie bei Nichtantritt: 100% der Gebühr.
  3. Die Wanderschule Bergwärts ist berechtigt, die Entschädigungsgebühr bei bereits erfolgter Bezahlung einzubehalten. 
  4. Der Rücktritt muss in Schriftform erfolgen (z.B. per E-Mail).
  5. Für die Berechnung der jeweiligen Frist ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Wanderschule Bergwärts maßgebend. 
  6. Der Rücktritt ist nur vor Veranstaltungsbeginn möglich.
  7. Kann ein Teilnehmer die gebuchte Veranstaltung nicht antreten, ist es möglich, eine dritte Person zu benennen, die stattdessen teilnimmt. Die AGB’s finden auf die Ersatzperson gleichermaßen Anwendung. Die dritte Person muss der Wanderschule Bergwärts  spätestens 3 Werktage vor Veranstaltungsbeginn gemeldet werden. 

IV. Zahlung des Entgelts 

  1. Der verbindlichen Anmeldung folgt eine Rechnung über den Gesamtpreis des Kurses/der Tour. Mit Zahlungseingang ist die Teilnahme fixiert. Sollte keine Vereinbarung getroffen worden sein, ist der Rechnungsbetrag spätestens 30 Tage vor Reisebeginn fällig.   
  2. Zusatzleistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, sind gesondert zu begleichen (z.B. Getränke, Eintrittsgelder, Parkgebühren, Marschverpflegung).

V. Änderungen und Absage von Veranstaltungen 

  1. Die Wanderschule Bergwärts kann die Veranstaltung absagen, wenn aus nicht von ihr zu vertretenden Gründen die Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt (z.B. gefährliche Witterungsbedingungen, Krankheit) nicht durchgeführt werden kann. 
  2. Das Recht, die Veranstaltung abzusagen, steht der Wanderschule Bergwärts auch dann zu, wenn die für die Veranstaltung vorgesehene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. 
  3. Im Fall der Absage einer Veranstaltung wird der Teilnehmer unverzüglich informiert. 
  4. Bereits geleistete Zahlungen werden vollständig und unverzüglich zurückerstattet. 
  5. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche des Teilnehmern bestehen nicht.

VI. Kündigung der Wanderschule Bergwärts aus wichtigem Grund 

  1. Die Wanderschule Bergwärts kann den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen, insbesondere, wenn der Teilnehmer die Veranstaltung nachhaltig erheblich stört oder wenn trotz Mahnung keine fristgerechte Zahlung des Entgelts erfolgt. 
  2. Gleiches gilt für den Fall, dass der Wanderschule Bergwärts ein überhöhtes Risiko für den Fall der Teilnahme eines Gastes an der Veranstaltung entsteht, beispielsweise durch fehlende körperliche Fitness. In allen Fällen der fristlosen Kündigung durch die Wanderschule Bergwärts haftet der Teilnehmer für den dadurch entstehenden Schaden. Es besteht zudem kein Anspruch des Teilnehmers auf Rückerstattung des Entgeldes.

VII. Gewährleistung

  1. Der Teilnehmer hat bei nicht oder mangelhaft erbrachter Leistung einen Gewährleistungsanspruch. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass ihm anstelle seines Anspruches auf Wandlung oder Preisminderung in angemessener Frist eine mangelfreie Leistung erbracht wird, sofern dies möglich ist. Zur Durchführung der Verbesserung während der laufenden Tour/Kurs besteht jedenfalls eine Anzeigepflicht des Teilnehmeres an den Kursleiter/Tourenleiter.
  2. Ist eine Leistungsstörung in der Sphäre des Teilnehmeres begründet, wie beispielsweise eine Gesundheitsbeeinträchtigung (z.B. mangelnde Kondition), so kann der Teilnehmer daraus keine Ansprüche ableiten.

VIII. Teilnahmevoraussetzungen

  1. Es obliegt dem Teilnehmer sich vor der Buchung und vor Inanspruchnahme der Leistungen zu informieren, ob die entsprechenden Leistungen für ihn unter Berücksichtigung seiner persönlichen gesundheitlichen Disposition und seines Könnens geeignet sind.
  2. Die Kurs- und Tourenleiter können Teilnehmer bei begründeten Anzeichen, dass die Leistungen den Teilnehmer überfordern könnten, ganz oder teilweise ausschließen, wenn der Teilnehmer sich oder andere hierdurch zu gefährden droht. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Entgeltes. Gleiches gilt für den Fall, dass Teilnehmern wegen einer nicht von der Wanderschule Bergwärts verschuldeten Verletzung oder Erkrankung oder auf eigenen Wunsch ausscheiden oder abbrechen.

VIII(a) Covid19 Regelungen

              Es gelten die jeweils aktuellen Covid19 Regelungen. Mit der Anmeldung bestätigt der Teilnehmer, dass er alle notwendigen Voraussetzungen während des                   gesamten Reisezeitraums/Kurszeitraums erfüllt. Weiterhin willigt er ein, dass die Wanderschule Bergwärts den Impf- bzw. Genesenen-Status oder einen                       Testnachweis bei Touren-/Kursbeginn  überprüfen darf. 

           Sofern bei Beginn der Reiseleistungen/des Kurses der Statusnachweis vom Teilnehmer nicht erbracht werden kann, oder keine negatives                                 Testergebnis vorliegt, ist die Wanderschule Bergwärts berechtigt, vom Vertrag mit dem Betroffenen zurückzutreten und den Teilnehmer mit                           Rücktrittskosten gemäß Ziffer III dieser AGB's zu belasten.

             In Österreich können zusätzlich strengere Einreisevorschriften (z.B. Einreise nur mit vollständigem Impfnachweis) gelten, die dann vorrangig zu erfüllen sind.              Die aktuellen Einreisebestimmungen finden sich hier: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise. 

IX. Erhöhtes Risiko im Gebirge

  1. Alle Veranstaltungen werden nach bestem Wissen und Gewissen vorbereitet und durchgeführt. Für Gipfelerfolge oder Erfüllung subjektiv vorgestellter Reiseziele kann keine Garantie übernommen werden. 
  2. Es liegt in der Natur des Bergsports und der Veranstaltung, dass ein bestimmtes Restrisiko und eine Ungewissheit für den Teilnehmer bestehen bleibt (Bsp. Ausrutschen, Steinschlag, Lawinengefahr). Dieses Risiko kann auch durch umsichtige und fürsorgliche Betreuung durch den eingesetzten Veranstaltungsleiter nicht vollkommen ausgeschlossen werden. Es bleibt ein Restrisiko, was jeder Teilnehmer selbst trägt.

 X. Haftung 

  1. Der Wanderschule Bergwärts haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (= Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf – sogenannte Kardinalspflichten) und beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden. Für sonstige leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet die Wanderschule Bergwärts nicht. Ebenso ausgeschlossen sind Ersatzansprüche aus dem Titel der entgangenen Urlaubsfreude. Ein allfälliger Schadenersatz ist der Höhe nach mit der zu diesem Zeitpunkt bestehenden Haftpflichtversicherungssumme begrenzt.             

     
  2. Die Haftung ist unbeschränkt bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bzw. wenn die Wanderschule Bergwärts einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Beschaffenheitsgarantie übernommen hat. Die Regelung des Produkthaftungsgesetzes sowie eine Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bleiben unberührt.

     
  3. Der Teilnehmer ist verpflichtet, für sich eine geeignete Haftpflichtversicherung abzuschließen, die die Teilnahme an der Veransaltung einschließt. Ein Beleg über eine bestehende Haftpflichtversicherung ist der Wanderschule Bergwärts auf Nachfrage vor Veranstaltungsbeginn vorzulegen. Die Wanderschule Bergwärts empfiehlt außerdem jedem Teilnehmer, eine Unfallversicherung abzuschließen, welche die Risiken der Veranstaltung einschließen. 

XI. Datenschutz

  1. Die Wanderschule Bergwärts erhebt im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten des Teilnehmers. Sie beachtet insbesondere die Vorschriften der DSGVO. Einzelheiten können der Datenschutzerklärung auf der Website entnommen werden. 
  2. Fotos und Videos, die im Rahmen der Veranstaltung gemacht werden, können für Werbezwecke in Druckmedien, auf der Homepage und in Social Media Kanälen verwendet werden. Sollte dies nicht gewünscht sein, muss dies der Wanderschule Berwärts in Textform mitgeteilt werden. Die Rechte für die Fotos liegen bei dem jeweiligen Fotografen.

XI. Gerichtsstand 

  1. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist der Geschäftssitz der Wanderschule Bergwärts in Bayreuth, Bundesrepublik Deutschland. Die Wanderschule Bergwärts ist jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Teilnehmern zu erheben. 
  2. Der hier geregelte Gerichtsstand ist auch dann einschlägig, wenn der Teilnehmer keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt hat oder sein Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. 

XIII. Schlussbestimmungen (salvatorische Klausel)

Sofern Bestimmungen der vorliegenden AGB’s unwirksam sind, tritt an deren Stelle eine dem Sinn und Zweck entsprechende wirksame Bedingung. Die Gültigkeit der ürigen Bestimmungen bleibt von der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen unberührt.

 

Stand: 01.06.2022

 

 

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